Sich selbst einsetzen...
Auf unserer Seite Berichte gibt es Beispiele von Patienten, die sich für ihre Kostenerstattung selbst erfolgreich eingesetzt haben
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Das Telefon ist ärztlich besetzt
Private Krankenversicherung, Beihilfe und bei Pleuramesotheliom (Berufskrankheit) auch die Berufsgenossenschaft gewähren den Patienten eine Kostenerstattung.
Bis zum Jahr 2001 wurden im Rahmen von Einzelfall-Erstattungen bei allen in der Hyperthermie-Tagesklinik in Bochum behandelten Fällen die Behandlungskosten auch von allen gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes macht eine solche Kostenerstattung seit 2005 (Nikolaus-Urteil) wieder möglich.
Seit 2012 ist diese Erstattungsmöglichkeit sogar Gesetz und ins Sozialgesetzbuch 5, SGB V §2 (1a), aufgenommen.
Weitere Informationen zum Thema Kosten und Erstattungsmöglichkeiten geben wir gerne in einem persönlichen Gespräch.